Klasse A1

MOTORRAD – KLASSE A1

Für Leichtkrafträder unterhalb 125 ccm Hubraum und 11 kW Nennleistung, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder unterhalb 125 ccm Hubraum und mit maximal 11 kW Nennleistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf – dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW dürfen ebenfalls gelenkt werden.

Es existiert nunmehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Unter 18-jährige.

Sonderfälle

Solltest du bereits zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 gesammelt haben, musst du für den Zugang zur Klasse A2 (nach der praktischen Ausbildung) lediglich die praktische Prüfung ablegen.

PKW Führerschein vor 1980

Inhaber eines PKW–Führerscheins vor dem 1. April 1980 sind automatisch Inhaber der Führerscheinklasse A1.

Preise

Grundbetrag: 200 EUR

Fahrstunde (40 min): 46,00 EUR

Vergl. Preis (45 min): 52,50 EUR

Sonderfahrt a 45 min:: 54,00 EUR

Vorstellung prakt. Prüfung: 130,00 EUR

Du willst deinen Führerschein machen? Rufe uns jetzt an: 030 771 22 97

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