Für Leichtkrafträder unterhalb 125 ccm Hubraum und 11 kW Nennleistung, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder unterhalb 125 ccm Hubraum und mit maximal 11 kW Nennleistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf – dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW dürfen ebenfalls gelenkt werden.
Es existiert nunmehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für Unter 18-jährige.
Solltest du bereits zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 gesammelt haben, musst du für den Zugang zur Klasse A2 (nach der praktischen Ausbildung) lediglich die praktische Prüfung ablegen.
Inhaber eines PKW–Führerscheins vor dem 1. April 1980 sind automatisch Inhaber der Führerscheinklasse A1.
Grundbetrag: 200 EUR
Fahrstunde (40 min): 46,00 EUR
Vergl. Preis (45 min): 52,50 EUR
Sonderfahrt a 45 min:: 54,00 EUR
Vorstellung prakt. Prüfung: 130,00 EUR
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