Für alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung. Die Klasse A umfasst Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, sowie einem Hubraum von mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzt, kann die Klasse A nach vorheriger praktischer Prüfung erhalten, womit das Mindestalter auf 20 Jahre gesenkt ist.
Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A bedient werden – dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen allerdings erst mit 21 Jahren gelenkt werden. Inhaber der Klasse B (vor dem 19. Januar 2013) sind zur Führung eines 3-rädrigen Fahrzeugs der Klasse A berechtigt.
Führerscheinbesitzer der Klasse A1 brauchen nur eine praktische Teilausbildung, was bedeutet, dass sich die Anzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten verringert. Eingeschlossene Klassen: AM, A2, A1. Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkterwerb), 20 Jahre (bei 2-jährigem Vorbesitz Klasse A2)
Grundbetrag: 200 EUR
Fahrstunde (40 min): 46,00 EUR
Vergl. Preis (45 min): 52,50 EUR
Sonderfahrt a 45 min:: 54,00 EUR
Vorstellung prakt. Prüfung: 130,00 EUR
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